Bewährungsmodell
Ein Modellprojekt des Fanprojekt Duisburg und der Proud Generation Duisburg in Kooperation mit dem MSV Duisburg zur Bewährung von Stadionverboten.
Das hier vorgestellte Projekt zum konstruktiven Umgang mit Stadionverboten ist in Duisburg neu, wird jedoch in einigen anderen Städten (Dortmund, Karlsruhe oder Bremen) mit Erfolg betrieben. Stadionverbote werden oft ohne Anhörung ausgesprochen. Jugendliche werden aus ihrem sozialen Umfeld gerissen und geraten auf die falsche Bahn. Als soziale Einrichtung versucht sich das Fanprojekt um jugendliche Fußballfans zu kümmern. Dazu gehört ebenso das Thema Stadionverbot. Gewaltpräventive Maßnahmen sowie Unterstützung und Vermittlung bei Konflikten mit Polizei, Ordnern, Ämtern etc. stellen einen wichtigen Teil der Arbeit des Fanprojektes dar. Der Verein in persona vertreten durch den Fanbeauftragten und den Sicherheitsbeauftragten, sind diejenigen, die den engsten Draht zu den betroffenen Fans haben. Dadurch ist es ihnen am ehesten möglich eine Sozialprognose für die einzelnen Personen zu erstellen.
Aussetzung eines erteilten Stadionverbotes zur Bewährung
Das Projekt soll unter bestimmten Bedingungen und Auflagen Personen mit einem bundesweiten Stadionverbot die Möglichkeit geben, auf Bewährung das Stadion des MSV Duisburg betreten sowie die Auswärtsspiele des Bezugsvereines besuchen zu dürfen. Ein Gremium, bestehend aus dem Sicherheitsbeauftragten, dem Fanbeauftragten und einem Mitarbeiter des Fanprojektes, soll den Einzelfall betrachten und einschätzen. Bei Einigung soll sich unter Auflagen das Stadionverbot reduzieren oder zur Bewährung ausgesetzt werden. Im Gremium treten der Fanbeauftragte und der Mitarbeiter des Fanprojektes aufgrund ihres Arbeitsauftrages nur beratend auf. Die Entscheidung obliegt dem Sicherheitsbeauftragten.
Der Duisburger Modellversuch
Der MSV Duisburg wird mit dem Fanprojekt Duisburg e.V. zum 01.01.2016 ein Modellprojekt beginnen, das eine konstruktive Form des Umgangs mit den verhängten Stadionverboten ermöglichen soll.
Die Rahmenbedingungen zwischen den Beteiligten sind wie folgt:
• Der Teilnehmer soll das 35. Lebensjahr nicht überschritten haben.
• Die Hälfte der Dauer des Stadionverbotes ist bereits vergangen.
• Die Straftat bzw. der Vorwurf der Straftat, die begangen wurde, ist angemessen, um an der Maßnahme teilzunehmen. Demnach können auch Betroffene an der Maßnahme teilnehmen, welche sich in einem Ermittlungsverfahren befinden.
• Die Möglichkeit der Teilnahme wird der betroffenen Person generell nur einmalig angeboten.
• Ein Verhältnis von mindestens 3 monatlich zu leistenden Arbeitsstunden zur Minderung von je einem Monat Stadionverbot erscheint angemessen. Derzeit werden Stadionverbote von bis zu drei Jahren verhängt, das wären 108 Arbeitsstunden. Demnach wären nach Ablauf der Hälfte der Stadionverbots-Zeit und Beginn des Bewährungsprogramms 54 Arbeitsstunden fällig.
• Die zu absolvierenden Tätigkeiten werden nicht honoriert.
• Pro Quartal muss der Teilnehmer einmal zum Gespräch mit dem Gremium, (oder dem Fanprojekt, etc.) antreten.
• Zum Nachweis der Arbeitsstunden wird ein Berichtsbogen ausgefüllt und muss von der jeweiligen Einrichtung unterzeichnet werden.
• Jeder Stadionverbotler ist auf dem Arbeitsweg zu seinem Tätigkeitsort sowie während seiner Tätigkeiten im Rahmen dieser Maßnahme unfallversichert und gilt als Ehrenamtlicher.
• Der Stadionverbotler darf sich im Stadion in seinem gewohnten Umfeld aufhalten.
Rechtliche Rahmenbedingungen für die Aussetzung zur Bewährung:
Jedes Stadionverbot kann vom MSV Duisburg bundesweit zur Bewährung ausgesetzt werden, sofern es durch den MSV Duisburg ausgesprochen wurde.
Für Stadionverbote, die durch andere Vereine oder den DFB ausgestellt wurden, gilt:
Vom MSV Duisburg in Person des Sicherheitsbeauftragten wird, nach Einwilligung zur Maßnahme durch den Stadionverbotler, ein Antrag bei dem jeweiligen Verein oder dem DFB gestellt, das Stadionverbot auf Bewährung auszusetzen. Erst nach Vorliegen des Einverständnisses des aussprechenden Organs kann ein bundesweites Stadionverbot auf Bewährung ausgesetzt werden.
Der Ablauf im Einzelnen:
Betroffene Fans, denen ein Stadionverbot erteilt worden ist, melden sich beim MSV Duisburg oder dem Fanprojekt Duisburg, um Interesse zu signalisieren an der Maßnahme teilnehmen zu wollen. Es wird ein Termin vereinbart, an dem das Gremium und die betroffene Person sich treffen. Nach diesem Gespräch berät sich das Gremium und teilt dem Betroffenen die Entscheidung, ob die Teilnahme an der Maßnahme möglich ist, zeitnah mit.
Zu Beginn jeder Maßnahme ist ein Gespräch mit dem Stadionverbotler, Vertretern des MSV Duisburg und des Fanprojekts Duisburg notwendig. Hier wird die Tat bzw. der Tatvorwurf reflektiert und aufgearbeitet. Im Anschluss wird vom Stadionverbotler eine Idee zur Wiedergutmachung und deren Umsetzung erarbeitet, die nach Zustimmung aller Teilnehmer, schriftlich festgehalten wird. Die Maßnahme wird durch das Fanprojekt, den Fanbeauftragten oder der Einrichtung, in der die Tätigkeit absolviert wird, begleitet. Das Fanprojekt iniziiert den Kontakt zur karitativen Einrichtung, wenn gewünscht und falls vom Stadionverbotler diese Art der sozialen Arbeit gewählt wird.
Prinzipien dieser Tätigkeit im Rahmen des Modellprojektes sind also:
Die ehrenamtliche Tätigkeit muss vor ihrem Beginn zugestimmt werden von
• Fanprojekt Duisburg und MSV Duisburg
• Der Einrichtung, in der die ehrenamtliche Tätigkeit erbracht werden soll
• Dem Stadionverbotler ggf. seinem Erziehungsberechtigten
Je nach Umfang der erbrachten Tätigkeit wird die Dauer des erteilten Stadionverbotes entsprechend reduziert oder es wird zur Bewährung ausgesetzt.
Möglichkeit der sozialen Arbeit:
• Sozialstunden am Vereinsgelände (Sanierung, Säuberung und Verschönerung des Geländes)
• Mitwirken an einer Fanchoreografie des MSV Duisburg
• Sozialstunden in Form eines freiwilligen Praktikums bei der Geschäftsstelle (Kartenservice, Hausmeisterei etc.)
• Soziale Arbeit bei Amateurspielen (Balljunge, Aushilfe beim Karten- und Essensverkauf)
• Jede Arbeit bei einer karitativen Einrichtung