23.09.2021
Stadtführung: Auf den Spuren des Nationalsozialismus in Duisburg- Meiderich
Im Rahmen der Fußballkulturtage veranstalten wir mit dem Zentrum für Erinnerungskultur eine Stadtführung unter dem Titel „Auf den Spuren des Nationalsozialismus in Meiderich“. Wie sich aus dem Titel ergibt, geht es um die Heimat unseres Meidericher Spielvereins, Meiderich. Wusstest du schon, dass es neben der Anlage „Westender Straße“ ein Außenlager vom Konzentrationslager Buchenwald gab, das KZ-Ratingsee? Nein? Dann melde dich bei der Führung an, um mehr zu erfahren. Aber auch, wenn du schon Wissen darüber und über andere Orte während dieser dunklen Zeit hast, wird es sicherlich interessant.
Bei der Stadtführung gilt das 3g Prinzip: Geimpft – Genesen – Getestet
Ein entsprechender Nachweis ist mitzubringen. Treffpunkt ist um 18.30 Uhr am Bahnhof Meiderich. (Busbahnhof)
Bei Interesse meldet euch bei Tim an: 0178/1522587 oder Tim.Blumenthal@fanprojekt-duisburg.de
03.08.2021
Sommerferien 2021
Wasserski
Gemeinsam mit dem fanprojekt.bochum und dem
fanprojekt_leverkusen_e.v haben wir am Dienstag einen schönen Nachmittag an der Wasserskianlage in Wedau mit Blick auf das Stadion verbracht. Nach zwei Stunden Wasserski ließen wir den Tag beim gemeinschaftlichen Grillen ausklingen. Schön war's! 🏄
#sozialearbeitmitfußballfans #fanprojektduisburg #wasserski
28.07.2021
Sommerferien 2021
Stand Up Paddling
Mädelstag auf dem Wasser🌊🏄♀️
Am Montag ging es zum Stand Up Paddling auf die Sechs-Seen-Platte.
Trotz starkem Gegenwind, Wasserschlachten, und einigen witzigen Wasserstürzen, paddelten wir gute 5 KM über den See. Besonders hervorzuheben ist dabei natürlich eine Teilnehmerin, welche die gesamte Gruppe im Schlepptau etliche Minuten voran brachte. Es war ein super lustiger Tag mit euch auf dem Wasser. 😄🐊
Wir freuen uns auf die nächste Tour mit vielen Wasserschlachten und ner Lautsprecherbox 😉😄
#sup #sechsseenplatte #duisburg #sommersonnefanprojekt #wasserschlachten #wettrennen #kettenbildenkönnenwir #aufblaskrokodil #muskelkaterlässtgrüßen #fanprojektduisburg
20.07.2021
Sommerferien 2021
Movie Park
Scotty…. Beamen…🚀
Heute ging es nach langer “Präsenz-Durststrecke” endlich gemeinsam in den Movie Park 🎢. Es war ein toller Tag mit gemeisterten Herausforderungen und viel Spaß auf den Achterbahnen und besonders auf der Wasserbahn🌊🐊.
Es war einfach schön euch nach so langer Zeit wieder zu sehen und etwas zu unternehmen.☀️😁.
06.05.2021
Wenn jeder Fanmarsch strafbar wird – Fanhilfen NRW und LAG Fanprojekte kritisieren das geplante Versammlungsgesetz
Nachfolgend veröffentlicht das Fanprojekt Duisburg die Stellungnahme der Fanhilfen NRW und der LAG Fanprojekte NRW
Wenn jeder Fanmarsch strafbar wird – Fanhilfen NRW und LAG Fanprojekte kritisieren das geplante Versammlungsgesetz
Mit großer Sorge nehmen wir, die Fanhilfen aus Nordrhein-Westfalen sowie die Landesarbeitsgemeinschaft der Fanprojekte (LAG), den aktuellen Gesetzesentwurf der Landesregierung zur Einführung eines Versammlungsgesetzes zur Kenntnis, der am 6.5. im Innenausschuss beraten und noch vor der Sommerpause verabschiedet werden soll. Der unbestimmte Wortlaut sowie die Anwendbarkeit des Versammlungsgesetzes auch auf schlichte An- und Abreisen bei Fußballspielen lassen uns befürchten, dass bald jeder noch so friedliche Fanmarsch zu Strafverfahren gegen Fußballfans führen wird.
Fanmärsche sind elementarer Bestandteil der Fankultur. Sei es der einfache Gang vom Bahnhof zum Stadion bei einem Auswärtsspiel, ein organisierter Marsch durch die Stadt im Europapokal oder eine Demonstration mit fanpolitischem Inhalt – die Bilder von tausenden Fans, die durch die Straßen einer Stadt ziehen, sind jedem Sportbegeisterten vor Augen. Nicht selten sind die Fans dabei in einheitlichen (Vereins-) Farben oder in extra angefertigten Mottoartikeln unterwegs.
Diese Bilder könnten bald der Vergangenheit angehören. Bereits heute ist das bestehende Versammlungsgesetz anwendbar auf Fußballfanmärsche aller Art und kann beispielsweise zu Ermittlungsverfahren führen, wenn Schals im Winter zu weit oben im Gesicht getragen werden – Stichwort ,,Vermummung‘‘. Der Gesetzesentwurf der Landesregierung geht nun aber so weit, dass bereits auch nur die Teilnahme an einem Fanmarsch strafbar sein könnte, ohne, dass irgendeine konkrete Handlung vorgenommen wird.
Im Zentrum unserer Kritik steht dabei der §18 VersG-E NRW, das sogenannte Militanzverbot. Demnach soll es zukünftig verboten sein ,,eine öffentliche Versammlung unter freiem Himmel oder sonstige öffentliche Veranstaltung unter freiem Himmel zu veranstalten, zu leiten oder an ihr teilzunehmen, wenn diese infolge des äußeren Erscheinungsbildes
1. durch das Tragen von Uniformen, Uniformteilen oder uniformähnlichen Kleidungsstücken
2. durch ein paramilitärisches Auftreten oder
3. in vergleichbarer Weise
Gewaltbereitschaft vermittelt und dadurch einschüchternd wirkt.‘‘
Die Formulierungen ,,in vergleichbarer Weise‘‘ und ,,Gewaltbereitschaft vermittelnd‘‘, bzw. ,,einschüchternd‘‘ sind dabei dermaßen offen formuliert, dass jeder Fanmarsch unter diese Begriffe gefasst werden könnte. Dass dies keine paranoide Befürchtung ist, zeigt die Tatsache, dass die Polizeibehörden schon in genau diese Überlegung eingestiegen zu sein scheinen. So findet sich in einer Sachverständigenstellungnahme der Hochschule der Polizei für den Innenausschuss beispielsweise der Passus, dass das Militanzverbot ein ,,durchaus bestehendes praktisches Bedürfnis z.B. bei Profi-Fußballspielen‘‘ (Prof. Dr. Norbert Ullrich) bediene. Darüber hinaus hegen wir aufgrund des unbestimmten Wortlauts starke Zweifel am verfassungsimmanenten Bestimmtheitsgrundsatz des Gesetzes.
Aus dem für sich allein problematischen Militanzverbot ergibt sich darüber hinaus das Problem, dass ein vermehrter Einsatz polizeilicher Maßnahmen gegen Fußballfans zu befürchten ist. Nach §14 VersG-E NRW (Gefährderansprache, Untersagung der Teilnahme oder Anwesenheit und Ausschluss von Personen) sollen zukünftig, sofern Annahmen vorliegen, dass eine Person gegen das Militanzverbot verstoßen wird, polizeilich präventive Maßnahmen (namentlich: Gefährderansprache, Teilnahmeuntersagung/-ausschluss, Meldeauflage) gegen diese Person ergriffen werden können.
Im Klartext heißt das: Wenn jeder Fanmarsch potenziell unter das Militanzverbot fällt, dann kann auch jeden einzelnen Fan im Vorfeld eine solche polizeiliche Maßnahme bis hin zu einer Meldeauflage treffen. Der Willkür wird an dieser Stelle Tür und Tor geöffnet.
Neben diesen Folgen des Militanzverbots hätte das neue Versammlungsgesetz noch weitere, teils erhebliche Auswirkungen auf Versammlungen von Fußballfans. Gemäß §16 VersG-E NRW (Aufnahmen und Aufzeichnungen von Bild und Ton) wären zukünftig, ab einer gewissen Größe, die bei Fußballspielen schnell erreicht sein wird, die permanente Überwachung von Fußballfanmärschen durch Drohnen zulässig, was eine neue Dimension der Überwachung und somit einen starken Eingriff in die Grundrechte der Fans darstellen würde. Darüber hinaus sehen wir die Versammlungsfreiheit durch die formalen Hürden, die das Gesetz für eine Versammlungsanmeldung vorsieht, zusätzlich eingeschränkt.
Wir rufen die Landesregierung daher eindringlich dazu auf den geplanten Gesetzesentwurf in seiner jetzigen Form zurückzunehmen und die Freiheit von Fußballfans, insbesondere in Bezug auf friedliche Fanmärsche, zu garantieren. Die Fankultur, die in Nordrhein-Westfalen an dutzenden Standorten und von auswärtigen Fans gelebt wird, darf nicht durch unnötige Repression unterdrückt werden.
Fanhilfe Dortmund
Fanhilfe Fortuna
Fanhilfe Mönchengladbach
Fanhilfe Münster
Kölsche Klüngel
Kurvenhilfe Leverkusen
Repressionsfonds Nordkurve
Landesarbeitsgemeinschaft der Fan Projekte NRW